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zu|brin|gen ['ts̮u:brɪŋən], brachte zu, zugebracht <tr.; hat:1. (eine Zeitspanne irgendwo) unter oft ungünstigen Umständen verbringen:
sie brachte die ganzen Ferien auf dem Land zu; er musste einige Wochen im Bett zubringen (aus Krankheitsgründen im Bett liegen).
2. (ugs.) (nur mit Mühe) schließen können:
die Tür, den Koffer nicht zubringen.
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zu||brin|gen 〈V. tr. 118; hat〉
1. Zeit \zubringen (bes. zwangsweise od. ungern) verbringen, verleben
2. jmdm. etwas \zubringen
2.1 etwas zu jmdm. hinbringen, hinschaffen
2.2 in die Ehe einbringen
2.3 〈fig.〉 zutragen, heimlich mitteilen
3. 〈umg.〉 etwas \zubringen schließen können
● ich bringe das Fenster nicht zu 〈umg.〉; den Arbeitern Material automatisch \zubringen; das Alter in völliger Einsamkeit \zubringen; er hat sechs Wochen im Krankenhaus, im Gefängnis zugebracht; in die Ehe zugebrachtes Vermögen
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zu|brin|gen <unr. V.; hat:
1. eine Zeitspanne irgendwo in bestimmter Weise (unter oft ungünstigen Umständen) verbringen, sich für eine bestimmte Zeit irgendwo (unter oft ungünstigen Umständen) aufhalten:
einige Monate auf Reisen, eine Nacht im Freien z.;
sie musste einige Wochen im Bett z. (aus Krankheitsgründen im Bett liegen);
er hat längere Zeit im Gefängnis zugebracht.
2. (ugs.) (nur mit Mühe) schließen können:
die Tür, den Koffer, den Deckel nicht z.
3. (seltener) für jmdn. [zu etw. Vorhandenem] mitbringen, jmdm. [zusätzlich] verschaffen:
bei der Heirat brachte sie ein Haus zu.
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zu|brin|gen <unr. V.; hat: 1. eine Zeitspanne irgendwo in bestimmter Weise (unter oft ungünstigen Umständen) verbringen, sich für eine bestimmte Zeit irgendwo (unter oft ungünstigen Umständen) aufhalten: einige Monate auf Reisen, eine Nacht im Freien z.; von dort werde sie dann ... auf das Haus hinübersehen, in dem sie mehr als ihr halbes Leben zugebracht hat (Strauß, Niemand 16); Auch brachte ich fast die Hälfte meines abgelaufenen Lebens im Sattel zu (Stern, Mann 63); er musste einige Wochen im Bett z. (aus Krankheitsgründen im Bett liegen); er hat längere Zeit im Gefängnis zugebracht. 2. (ugs.) (nur mit Mühe) schließen können: die Tür, den Koffer, den Deckel nicht z.; (scherzh.:) vor Bewunderung, Staunen, Überraschung brachte er den Mund nicht zu. 3. (seltener) für jmdn. [zu etw. Vorhandenem] mitbringen, jmdm. [zusätzlich] verschaffen: auch sie müssten, wie andere Verleger, ihr Scherflein an Devisen dem bedrängten Haushalt der Republik z. (Heym, Nachruf 721); Die Mutter brachte ihn aus erster Ehe zu (ihr Kind aus erster Ehe lebte zusammen mit Mutter und Stiefvater; Gaiser, Jagd 139). ∙ 4. zutrinken: der letzte Trunk sei nun, mit ganzer Seele, als festlich hoher Gruß, dem Morgen zugebracht (Goethe, Faust I, 735 f.); Der alte Bergmann ... trank, indem ihm seine aufmerksamen Zuhörer ein fröhliches „Glückauf“ zubrachten (Novalis, Heinrich 65).
Universal-Lexikon. 2012.