Geliebte; Herzdame (umgangssprachlich); Hetäre; Herzensdame (umgangssprachlich); Bettgenossin; Freundin; Gespielin; Kurtisane
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Mä|tres|se [mɛ'trɛsə], die; -, -n:a) (früher) [offizielle] Geliebte eines Fürsten:
sich Mätressen halten.
b) (abwertend) Geliebte eines [verheirateten] Mannes:
sie ist die Mätresse eines Großfabrikanten; er hält sich die Schauspielerin als Mätresse.
Syn.: ↑ Freundin.
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◆ Mä|trẹs|se 〈f. 19〉 Geliebte (früher bes. eines Fürsten); oV Maitresse [<frz. maîtresse „Herrin, Geliebte“; zu lat. magister „Herr“]
◆ Die Buchstabenfolge ma|tr... kann in Fremdwörtern auch mat|r... getrennt werden.
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1. (früher) [offizielle] Geliebte eines Fürsten.
2. (abwertend) Geliebte bes. eines verheirateten Mannes.
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I Mätresse,
im engeren Sinn ein nicht mehr gebräuchlicher Ausdruck für die Geliebte eines Fürsten oder Königs (das Wort Mätresse kommt von französisch maitresse für Herrin, Geliebte). Im weiteren Sinn, heute aber selten verwendete Bezeichnung für die Geliebte eines Mannes, die von ihm finanziell oder materiell unterstützt beziehungsweise ausgehalten wird.
Mätrẹsse
[französisch, eigentlich »Herrin«] die, -/-n, französisch Maîtresse [mɛ'trɛs], früher die anerkannte, oft einflussreiche Geliebte eines Fürsten (Maîtresse en titre); heute, meist abwertend: Geliebte (eines verheirateten Mannes).
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Mä|trẹs|se, die; -, -n [frz. maîtresse, eigtl. = Herrin, zu: maître, ↑Maître]: 1. (früher) [offizielle] Geliebte eines Fürsten: sich -n halten; eine M. haben; Folgerichtig endete jedenfalls Madame du Barry, die letzte der großen -en, 1793 unter der Guillotine (Zeit 11. 3. 97, 20). 2. (abwertend) Geliebte bes. eines verheirateten Mannes: Sie ist die M. eines Schwarzhändlers (Hilsenrath, Nazi 185); Ein griechischer Reeder ..., der sich die exzentrische Schauspielerin ... als M. hält (sie zu seiner Geliebten gemacht hat; Spiegel 38, 1978, 252).
Universal-Lexikon. 2012.