Akademik

Energiesparen
Ener|gie|spa|ren, das; -s:
sparsamer Verbrauch von Energie (2).

* * *

Energiesparen,
 
Aktivitäten öffentlicher Institutionen, privater Haushalte und der Wirtschaft, die darauf gerichtet sind, den Energieverbrauch je Leistungs- oder Produktionseinheit zu verringern; angesichts begrenzter Ressourcen wichtiges Ziel der Energiepolitik. Es können drei Handlungsebenen für das Energiesparen unterschieden werden: 1) energiebewusstere Nutzung vorhandener Geräte und Anlagen durch die Verbraucher; 2) Einsatz von Geräten und Anlagen mit einer höheren Effizienz; 3) Entwicklung neuer Anwendungstechnologien mit höherer Nutzungseffizienz.
 
Beim Einsatz heute marktgängiger effizienter Nutzungstechnologien beträgt das Potenzial des Energiesparens nach den Erkenntnissen der Klima-Enquete-Kommissionen des Deutschen Bundestages rund 35-40 %, d. h., fast die Hälfte des Primärenergieverbrauchs in Deutschland könnte beim Stand der Technik (Bezugsjahr 1987) durch technische Energiesparmaßnahmen vermieden werden. Für die Wärmedämmung in neuen und bestehenden Gebäuden beträgt z. B. das technische Potenzial des Energiesparens 70-90 %, bei elektrischen Haushaltgeräten 30-70 %. Vergleichbare Möglichkeiten zum Energiesparen bestehen zum Teil auch bei Beleuchtungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen in Industrie- und Bürogebäuden. Im Bereich des Verkehrs bestehen neben den technischen Maßnahmen zum Energiesparen durch verbesserte Fahrzeugtechnologien weitere Möglichkeiten, den verkehrsbedingten Energieverbrauch zu senken. Dazu gehören die Verringerung des Verkehrsaufkommens, z. B. durch eine moderne Siedlungsstruktur, die die Funktionen Wohnen, Arbeit, Freizeit, Einkauf besser als bisher verzahnt, Tempolimits sowie die Verlagerung des Verkehrs von energieintensiven auf weniger energieintensive Verkehrsträger.
 
Die Rentabilität des Energiesparens durch effizientere Anwendungstechniken hängt u. a. von - auch in ökologischer Hinsicht - aussagefähigen Energiepreisen ab. Allerdings werden auch die bei gegenwärtigen Preisen (Stand Anfang der 90er-Jahre) rentablen Investitionen zum Energiesparen nur zum Teil realisiert. Ursache hierfür sind eine Vielzahl teilweise nichtmonetärer Hemmnisse, darunter besonders Informationsmängel, Interessengegensätze zwischen Vermietern (Investoren) und Mietern (Nutzern) sowie hohe Rentabilitätsanforderungen von Unternehmen, die die mögliche Betriebskostensenkung durch Energiesparen nicht angemessen berücksichtigen. Es ist Aufgabe der Energiepolitik, durch gezielte sektor- und technologiespezifische Instrumentenbündel (z. B. Einführung einer Energiesteuer, von Grenzwerten für den Energieverbrauch in Gebäuden, von Geräten und Anlagen, Abbau rechtlicher Hemmnisse, Beratungs- und Weiterbildungsprogramme, gezielte Förderprogramme) zum Abbau der genannten Hemmnisse beizutragen. Neue Möglichkeiten des Energiesparens werden in Ansätzen wie Least-Cost-Planning und Contracting gesehen.
 
Rechtliche Regelungen zum Energiesparen wurden schwerpunktmäßig im Gebäudebereich vorgenommen (z. B. Energieeinsparungsgesetz, Wärmeschutz-VO, Heizungsanlagen-VO). Hinzu kommen unter Emissionsgesichtspunkten erlassene Regelungen wie etwa die Klein- sowie die Großfeuerungsanlagenverordnung.
 
Literatur:
 
Mehr Zukunft für die Erde. Nachhaltige Energiepolitik für dauerhaften Klimaschutz, hg. v. der Enquete-Kommission Schutz der Erdatmosphäre (1995);
 Michael Müller u. P. Hennicke: Mehr Wohlstand mit weniger Energie. Einsparkonzepte, Effizienzrevolution, Solarwirtschaft (1995).

Universal-Lexikon. 2012.