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Amateurfunk
Ama|teur|funk, der:
mit behördlicher Genehmigung als Hobby betriebener privater Funkverkehr in bestimmten dafür zugelassenen Kurz- und Ultrakurzwellenbereichen.

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Amateurfunk
 
[-'tøːr-], als Hobby betriebener privater Funkverkehr in bestimmten dafür zugelassenen Kurz- und Ultrakurzwellenbereichen. Der Betrieb von Amateurfunksendern unterliegt behördlichen Bestimmungen. Sofern es sich nicht um CB-Funk handelt, müssen Funkamateure, die einen Sender betreiben wollen, eine Prüfung ablegen; danach wird ihnen von der für den Wohnort zuständigen Außenstelle des Bundesamtes für Post- und Telekommunikation (BAPT) eine Lizenz erteilt. Lizenzen werden in 3 Klassen ausgegeben: Klasse B gilt für alle dem Amateurfunk zugewiesenen Frequenzbereiche mit einer Sendeleistung bis 750 Watt je nach Frequenzbereich (Morseprüfung: 60 Zeichen/min). Klasse A gilt für Teile des Kurzwellenbereichs und oberhalb 144 MHz (UKW) mit einer Sendeleistung bis 150 Watt je nach Frequenzbereich (Morseprüfung: 30 Zeichen/min). Klasse C gilt für den Frequenzbereich oberhalb 144 MHz mit einer Sendeleistung bis 75 Watt (keine Morseprüfung). Der Amateurfunk umfasst fast alle denkbaren Betriebsarten wie Sprechfunkverkehr (Funktelefonie) und Telegrafie (Morsen), Funkfernschreiben, Fernsehübertragung, digitale Nachrichtenübertragung. Bei günstigen Ausbreitungsbedingungen der elektromagnetischen Wellen (auch über Amateurfunksatelliten) können weltweite Funkverbindungen hergestellt werden. In Deutschland sind mehr als 70 000 lizenzierte Funkamateure tätig, meist als Mitglied des Deutschen Amateur-Radio-Clubs (DARC; Sitz Baunatal).
 
Literatur:
 
Sender & Frequenzen, Jg. 1 (1984 ff.); H.-J. Pietsch: A.-Lex. (31990).

Universal-Lexikon. 2012.