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Kon|trakt [kɔn'trakt], der; -[e]s, -e:Vertrag:
der Kontrakt der Schauspielerin wurde erneuert.
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Kon|trạkt 〈m. 1〉 Vertrag, Abmachung (Miet\Kontrakt) ● einen \Kontrakt schließen [<lat. contractus „zustande gebracht, abgeschlossen“, eigtl. „zusammengezogen“, Part. Perf. von contrahere; → kontrahieren]
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die Künstlerin hat einen K. für 2 Jahre;
einen K. [mit jmdm.] [ab]schließen, machen;
seinen K. erfüllen;
jmdn. in K. nehmen (engagieren);
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Kontrạkt
[lateinisch] der, -(e)s/-e, allgemein der Vertrag. Im Börsenwesen Vertrag mit standardisierten Vereinbarungen, der börsenmäßig gehandelt wird. Gebräuchlich sind v. a. Terminkontrakte, bei denen nach Art und Menge bestimmte Güter (z. B. Rohstoffe, Gold, Wertpapiere, Devisen) zu einem bestimmten künftigen Termin gekauft oder verkauft werden. Kontrakte dieser Art werden im Allgemeinen nicht physisch erfüllt, sondern vor Fälligkeit mit Gegengeschäften glatt gestellt. (Termingeschäfte)
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Kon|trạkt, der; -[e]s, -e [lat. contractus = Vertrag, zu: contrahere, ↑kontrahieren]: a) ↑Vertrag (a): die Künstlerin hat einen K. für 2 Jahre; einen K. [mit jmdm.] [ab]schließen, machen; seinen K. erfüllen; jmdn. in K. nehmen (engagieren); b) ↑Vertrag (b): als er ... den K. in die Hände bekam, den er ... abgeschlossen hatte (Braun, Paris 139).
Universal-Lexikon. 2012.