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Aktivierungsenergie
Ak|ti|vie|rungs|e|n|er|gie; Formelzeichen: EA oder Ea: die einem System reaktionsfähiger Teilchen zuzuführende Energie (als Strahlung, Wärme, Elektrizität), die durch Aktivierung der Reaktionspartner den Ablauf der Reaktion erst ermöglicht ( Arrhenius-Gleichung). Im Aktivierungskomplex wird die A. durch ΔG ( Gibbs-Energie) symbolisiert.

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Ak|ti|vie|rungs|ener|gie, die:
1. (Physik, Chemie) Energiemenge, die für die Einleitung gehemmter chemischer u. physikalischer Reaktionen nötig ist.
2. (Kernphysik) Energie, die einem atomaren System zugeführt werden muss, um es in einen angeregten Energiezustand zu bringen.

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Aktivierungsenergie,
 
1) Chemie: die in einem Stoffgemisch zum Einleiten einer chemischen Reaktion benötigte Energiemenge (je Mol). Sie wird durch Erwärmen, Bestrahlen (besonders mit Ultraviolettstrahlen), elektrische Entladungen u. a. zugeführt. Dadurch werden die reaktionsfähigen »aktivierten« Atome, Moleküle u. a. vermehrt, die über die mittlere thermische Energie hinaus eine die Aktivierungsenergie je Teilchen übersteigende Anregungs- oder Bewegungsenergie (z. B. Schwingungsenergie) enthalten. Das Vorhandensein und die Anzahl dieser energiereichen Teilchen sowie ihre starke Zunahme bei Erhöhung der Temperatur oder bei Bestrahlung ist neben der chemischen Affinität der Reaktionspartner für das Anlaufen einer chemischen Reaktion und ihrer Reaktionsgeschwindigkeit (= Stoffumsatz je Zeiteinheit) maßgebend. Dies macht einerseits die kleine Reaktionsgeschwindigkeit vieler bei Normalbedingungen ablaufenden Reaktionen, andererseits die starke Zunahme des Stoffumsatzes mit steigender Temperatur verständlich (S. A. Arrhenius, 1889).
 
 2) Physik: die einem atomaren System oder Teilchen zuzuführende Energie, die notwendig ist, um es in einen solchen angeregten Energiezustand zu bringen, dass es eine hemmende Potenzialschwelle überwinden und einen (sonst nicht eintretenden) physikalischen Prozess auslösen oder an einem solchen teilnehmen kann.

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Ak|ti|vie|rungs|ener|gie, die: 1. (Physik, Chemie) Energiemenge, die für die Einleitung gehemmter chemischer u. physikalischer Reaktionen nötig ist. 2. (Kernphysik) Energie, die einem atomaren System zugeführt werden muss, um es in einen angeregten Energiezustand zu bringen.

Universal-Lexikon. 2012.