Vor|ga|be|zeit 〈f. 20〉 die einem Arbeiter zur Erledigung eines Auftrages vorgegebene Zeit
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Vor|ga|be|zeit, die (Wirtsch.):
vorgegebene Zeit, in der eine bestimmte Arbeitsleistung erbracht werden muss:
die -en neu festsetzen.
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Vorgabezeit,
Betriebswirtschaftslehre: nach der REFA-Lehre die Zeit, die einer Arbeitskraft für die Durchführung eines Arbeitsauftrages bei Normalleistung eingeräumt wird. Die Vorgabezeit wird unterteilt in Rüstzeit und Einsatzzeit, die wiederum in Grundzeit und Verteilzeit. Die Ermittlung der Vorgabezeit (in Form von Arbeitszeitstudien) dient der Ablauforganisation (z. B. Durchlaufterminierung), der Arbeitsvorbereitung sowie der Festlegung von Akkordlöhnen und ist in fünf Schritte gegliedert: 1) Beschreibung der Arbeit anhand der Tätigkeiten, Arbeitszeiten und Einflussgrößen; 2) Messung der Grundzeiten; 3) Beurteilung des Leistungsgrads durch Vergleich der Normalleistung mit der gemessenen Istleistung; 4) Schätzung der Verteilzeiten; 5) Berechnung der Vorgabezeiten aus den ermittelten Einzelzeiten. Neben den Arbeitsstudien der REFA werden Vorgabezeiten auch im Rahmen der Systeme vorbestimmter Zeiten ermittelt.
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Vor|ga|be|zeit, die (Wirtsch.): vorgegebene Zeit, in der eine bestimmte Arbeitsleistung erbracht werden muss: die -en neu festsetzen; In naher Zukunft ... dürften auch die Angestellten mit den erzieherischen und leistungsfördernden Wirkungen der Stempeluhr und der -en ... konfrontiert werden (Delius, Siemens-Welt 80).
Universal-Lexikon. 2012.