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Urteilskraft
Ụr|teils|kraft 〈f. 7u; unz.〉 = Urteilsfähigkeit

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Ụr|teils|kraft, die <Pl. selten>:
Fähigkeit, etw. zu beurteilen.

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Urteilskraft,
 
die Fähigkeit, ein Urteil zu bilden. Der Begriff geht auf G. W. Leibniz zurück und wurde von I. Kant in der »Kritik der Urtheilskraft« (1790) im Unterschied zum Verstand, der die Regeln des Urteils gebe, und zur Vernunft, die nach Regeln schließe, als das Vermögen, unter Regeln zu subsumieren, definiert. Die Urteilskraft ist bestimmend, wenn sie Einzelbefunde unter ein bekanntes Allgemeines ordnet, oder reflektierend, wenn sie zu einem Besonderen das Allgemeine auffindet. Ästhetische Urteilskraft ist das Vermögen, formale Zweckmäßigkeit des Gegenstandes durch das Gefühl der Lust oder Unlust zu beurteilen, die Kritik der Urteilskraft ist hier Analytik des Schönen (Erhabenen) als aprior. Untersuchung des Geschmacksvermögens. Teleologische Urteilskraft ist das Vermögen, die Natur durch Verstand und Vernunft in Analogie zur Freiheit nach Zwecken zu beurteilen.

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Ụr|teils|kraft, die <o. Pl.>: Fähigkeit, etw. sachlich zu beurteilen: zugleich sind viele Briefe Erika Manns imponierende Zeugnisse ihrer ... klaren U. (Reich-Ranicki, Th. Mann 184).

Universal-Lexikon. 2012.