Akademik

unbefangen
objektiv; vorurteilsfrei; werturteilsfrei; unparteiisch; unvoreingenommen; ohne weiteres; ohne Vorbehalt; vorbehaltlos; bedingungslos

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un|be|fan|gen ['ʊnbəfaŋən] <Adj.>:
sich in seiner Meinung oder seinem Handeln nicht durch andere gehemmt fühlend:
unbefangene Zuschauer äußerten ihre Meinung; jmdn. unbefangen ansehen, etwas fragen.
Syn.: gelöst, lässig, leger, locker, natürlich, salopp, ungehemmt, ungeniert, ungezwungen, unvoreingenommen, zwanglos.

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ụn|be|fan|gen 〈Adj.〉
1. vorurteilslos, unparteiisch, unbeeinflusst
2. ohne Befangenheit, ohne Hemmungen, nicht schüchtern
● \unbefangen antworten; sie ist anderen gegenüber ganz \unbefangen; \unbefangen an eine Sache, Arbeit herangehen

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ụn|be|fan|gen <Adj.>:
1. nicht 2befangen (1), sondern frei u. ungehemmt:
ein -es Kind;
u. erscheinen, wirken;
u. lachen.
2. nicht in etw. befangen; unvoreingenommen:
-e Leserinnen u. Leser;
ein -er (Rechtsspr.; unparteiischer) Zeuge;
einem Menschen u. gegenübertreten.

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ụn|be|fan|gen <Adj.>: 1. nicht 2befangen (1), sondern frei u. ungehemmt: ein -es Kind; Nur zu der Künstlerin Fröhlich fand er kein -es Verhältnis (H. Mann, Unrat 39); Ironischerweise ist das Ziel der kritischen Anstrengung das -ste Sich-gehen-Lassen (Sloterdijk, Kritik 27); Lutz bemühte sich um ein -es, gelangweiltes Gesicht (Loest, Pistole 98); Er ... ist schon wieder einmal gerührt: Über sie, über so viel -e Naivität (Heim, Traumschiff 177); u. erscheinen, wirken; u. lachen; er hob gelassen die Hand und sprach ... das Ungeheure fast u. aus (Langgässer, Siegel 145). 2. nicht in etw. befangen; unvoreingenommen: der -e Leser; ein -er (Rechtsspr.; unparteiischer) Zeuge; einem Menschen u. gegenübertreten; Zum ersten Mal ist er in der Lage, einem Menschen u. zu begegnen und nicht seine Erwartungen in ihn zu projizieren (Chotjewitz, Friede 184).

Universal-Lexikon. 2012.