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zwang|los ['ts̮vaŋlo:s] <Adj.>:a) ungezwungen; ohne gesellschaftliche Förmlichkeit:
sich zwanglos benehmen; ein zwangloses Beisammensein.
b) unregelmäßig, nicht in fester Folge:
die Zeitschrift erscheint in zwangloser Folge.
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zwạng|los 〈Adj.; -er, am -es|ten〉 ungezwungen, ohne Förmlichkeit, frei, unverbindlich ● ein \zwangloses Beisammensein; die Lieferungen des Werkes erscheinen in \zwangloser Folge ihr Erscheinen ist an keinen Termin gebunden; es ging ziemlich \zwanglos zu; wir kommen einmal im Monat \zwanglos zusammen
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zwạng|los <Adj.>:
a) nicht durch Regeln, Förmlichkeit, Konvention eingeschränkt:
ein -es Benehmen, Beisammensein;
sich ganz z. mit jmdm. unterhalten;
es ging dort ziemlich, ganz, allzu z. zu;
z. (natürlich, frei) über etw. sprechen;
b) unregelmäßig hinsichtlich der Anordnung, Aufeinanderfolge o. Ä.:
die Zeitschrift erscheint in -er Folge.
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zwạng|los <Adj.>: a) ohne Eingeschränktheit durch Regeln, Förmlichkeit, Konvention: ein -es Benehmen, Beisammensein; Dies war das Zeichen, dass der -e Teil des Abends nunmehr beginnen dürfe (K. Mann, Wendepunkt 124); sich ganz z. mit jmdm. unterhalten; es ging dort ziemlich, ganz, allzu z. zu; z. (natürlich, frei) über etw. sprechen; b) unregelmäßig hinsichtlich der Anordnung, Aufeinanderfolge o. Ä.: die Zeitschrift erscheint in -er Folge; die Pflanzenkübel waren z. über die Terrasse verteilt.
Universal-Lexikon. 2012.