Akademik

Referat
Sektion; Division; Gebiet; Ressort; Abteilung; Rede; Vortrag

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Re|fe|rat [refe'ra:t], das; -[e]s, -e:
1. Abhandlung über ein bestimmtes Thema [die vor Fachleuten vorgetragen wird]:
ein Referat ausarbeiten, halten.
Syn.: Arbeit, Aufsatz, Bericht, Rede, Vortrag.
Zus.: Grundsatzreferat, Kurzreferat.
2. Abteilung einer Behörde als Sachgebiet eines Referenten, einer Referentin:
sie arbeitet im Referat für Umweltschutz.

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Re|fe|rat 〈n. 11
1. Bericht, Vortrag in der Art eines Gutachtens
2. Berichterstattung eines Fachkundigen
3. Vortrag zur Übung (in der Schule u. im Hochschulseminar)
4. Arbeitsgebiet (Presse\Referat)
[<lat. referat „es möge berichten ...“; zu referre „berichten“; zu ferre „tragen“]

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Re|fe|rat , das; -[e]s, -e [lat. referat = er möge berichten; subst. Aktenvermerk (als Anweisung für den Berichterstatter), zu: referre, referieren]:
1.
a) ausgearbeitete [Untersuchungsergebnisse zusammenfassende] Abhandlung über ein bestimmtes Thema:
ein wissenschaftliches, politisches R.;
ein R. ausarbeiten, schreiben;
b) kurzer [eine kritische Einschätzung enthaltender] schriftlicher Bericht:
-e über die wichtigsten Neuerscheinungen.
2. Abteilung einer Behörde als Fachgebiet eines Referenten:
ein R. übernehmen, leiten;
sie wurde in das neue R. berufen, mit dem R. betraut.

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Referat
 
[lateinisch »er möge berichten«] das, -(e)s/-e,  
 1) allgemein: 1) Vortrag, Abhandlung über ein bestimmtes Thema; 2) kurzer (eine Beurteilung enthaltender) schriftlicher Bericht.
 
 2) Verwaltung: die Grundeinheit in der Organisationsstruktur eines Ministeriums, besetzt mit einem Referatsleiter, einem oder mehreren Referenten (meist Beamte des höheren Dienstes) und weiterem Personal.
 

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Re|fe|rat, das; -[e]s, -e [lat. referat = er möge berichten; subst. Aktenvermerk (als Anweisung für den Berichterstatter), zu: referre, ↑referieren]: 1. a) ausgearbeitete [Untersuchungsergebnisse zusammenfassende] Abhandlung über ein bestimmtes Thema: ein wissenschaftliches, politisches R.; ein R. ausarbeiten, schreiben; im Seminar muss jeder ein R. halten oder schriftlich einreichen; eine Diskussion über das R. schloss sich an; b) kurzer [eine kritische Einschätzung enthaltender] schriftlicher Bericht: -e über die wichtigsten Neuerscheinungen. 2. Abteilung einer Behörde als Fachgebiet eines Referenten: ein R. übernehmen, leiten; er betreut als Staatsanwalt das R. „Kapitalverbrechen“; sie wurde in das neue R. berufen, mit dem R. betraut; Die Sekretärin ... zuckte die Achseln, als er nach dem R. für Aussiedlung fragte (Bieler, Mädchenkrieg 483).

Universal-Lexikon. 2012.