Spạnn|be|ton 〈[ -tɔ̃] od. [ -tɔŋ] m.; -s; unz.〉 Beton mit unter Spannung eingesetzten Stahleinlagen
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Spạnn|be|ton, der (Bauw.):
Beton mit ↑ gespannten (1 a) Einlagen aus Stahl, die dem Material besondere Stabilität verleihen.
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Spannbeton
[-betɔȖ, auch -betɔ̃], Beton, der durch vorgespannte Bewehrung (Spannstahl, Betonstahl) unter Druckspannung gesetzt wird. Durch Verkehrs- u. a. Lasten wird die Druckspannung ganz oder zum Teil abgebaut (Spannbeton mit voller Vorspannung). Bei Spannbeton mit beschränkter Vorspannung sind begrenzte Zugspannungen, bei Spannbeton mit teilweiser Vorspannung auch Haarrisse zulässig. Die Spannstähle (Spannglieder) können bei der Herstellung einbetoniert sein (Spannbeton mit sofortigem Verbund) oder in Kanälen oder Hüllrohren verlegt werden, die nachher mit Zementmörtel verpresst werden (Spannbeton mit nachträglichem Verbund) oder frei bleiben (Spannbeton ohne Verbund). Der Beton kann auch zwischen festen Widerlagern mit hydraulischen Pressen unter Druckspannung gesetzt werden. Vorgespannter Leichtbeton heißt Spannleichtbeton. Als Spannstahl werden Drähte, Litzen und Stäbe verwendet. - Der Spannbeton wurde 1888 von dem Deutschen W. Doehring erfunden. Entscheidende Versuche führte Eugène Freyssinet (* 1879, ✝ 1962) 1928-30 aus. Die Erfindung des Spannbetons hat v. a. den Brücken- und Hochbau nachhaltig beeinflusst.
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Spạnn|be|ton, der (Bauw.): Beton mit gespannten (1 a) Einlagen aus Stahl, die dem Material besondere Stabilität verleihen.
Universal-Lexikon. 2012.