Akademik

Schulrat
Schul|rat 〈m. 1u
1. Beamter für die Schulaufsicht
2. 〈schweiz. a.〉 Behörde für die Schulaufsicht

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Schul|rat, der:
Beamter der Schulaufsichtsbehörde.

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Schulrat,
 
herkömmliche Bezeichnung für einen dem Schuldienst entstammenden Verwaltungsbeamten, Mitglied der Schulbehörde (Schulamt) der Gemeinde oder des Kreises, auch eines Schulverbandes, in dessen Zuständigkeit die Wahrnehmung der Aufgaben der staatlichen Schulaufsicht fällt. Der direkt vom Land (als Schulträger von Gymnasien oder für Privatschulen) mit der Schulaufsicht beauftragte Verwaltungsbeamte heißt in einigen Ländern Oberschulrat.
 
In Österreich ist Schulrat ein Titel, der verdienten Lehrern, Oberschulrat ein Titel, der verdienten Schulleitern vornehmlich im Bereich des niederen und mittleren Schulwesens verliehen wird. Als Schulbehörden gibt es die Bezirks- und die Landesschulräte, die zuständigen Schulaufsichtsorgane sind die Bezirksschulinspektoren und die Landesschulinspektoren. - In der Schweiz gibt es örtliche Schulaufsichtsbehörden (je nach Gemeinde auch Schulkommission oder Schulpflege genannt). Der »Schweizerische Schulrat« ist die oberste Aufsichtsbehörde der eidgenössischen technischen Hochschulen.

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Schul|rat, der: Beamter der Schulaufsichtsbehörde.

Universal-Lexikon. 2012.