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Schulträger
Schul|trä|ger, der (Amtsspr.):
Institution, Behörde o. Ä., die dazu verpflichtet ist, eine Schule zu unterhalten.

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Schul|träger,
 
für Errichtung und Unterhaltung der Schulgebäude und die übrigen schulischen Einrichtungen, für die Beschaffung und Bereitstellung der Lehrmittel, für das Schulpersonal (Hausmeister, Sekretärin) sowie die Schülerbeförderung zuständige Körperschaft. Bei öffentlichen Schulen wird die Trägerschaft durch die landeseigene Schulgesetzgebung geregelt. Meist sind Grund- und Hauptschulen in der Trägerschaft von Gemeinden, in einigen Bundesländern aber auch in der von Kreisen, während die Realschulen von den Kreisen, die Gymnasien von Gemeinden, Kreisen oder auch direkt vom Land getragen werden. Schulträger kann auch ein Schulverband mehrerer Träger sein. Gemeinden und Kreisen (beziehungsweise dem Schulverband) werden die aufgewendeten Mittel durch ein nach Ländern unterschiedliches System erstattet. Schulträger von Privatschulen sind v. a. Kirchen, Orden oder Schulvereine; Träger anerkannter Privatschulen erhalten nach den landesrechtlichen Bestimmungen öffentlicher Zuschüsse.

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Schul|trä|ger, der (Amtsspr.): Institution, Behörde o. Ä., die dazu verpflichtet ist, eine Schule zu unterhalten.

Universal-Lexikon. 2012.