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Schulgemeinde
Schul|ge|mein|de 〈f. 19; unz.〉 Gemeinschaft von Lehrern, Eltern u. Schülern zur gegenseitigen Unterstützung bei ihrer erzieherischen Arbeit

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Schulgemeinde,
 
nach dem Konzept der deutschen Reformpädagogik eine Erziehungsgemeinschaft von Lehrern, Schülern und Eltern, die zusammen die Gestaltung des Schullebens tragen (z. B. in den Landerziehungsheimen verwirklicht). Als gemeinsames Gremium von Eltern, Schülern und Lehrern ist heute meist eine Schulkonferenz eingerichtet.
 
In Österreich ist die Schulgemeinde auf der Ebene der Schulverwaltung ein Gemeindeverband zum Zwecke der Schulerrichtung und Schulerhaltung (Schulverband). Der pädagogische Gedanke der Schulgemeinde im Sinne der Zusammenarbeit der Lehrer, Eltern und Schüler ist im Schulgemeinschaftsausschuss institutionalisiert (Schülermitverantwortung). - In der Schweiz kann die Schulgemeinde mit der politischen Gemeinde identisch oder (in sechs Kantonen) eine rechtlich selbstständige Gemeinde sein. Sie übt die Schulaufsicht aus und wählt im Allgemeinen die Lehrer der Volksschule, sie verwaltet die von ihr errichteten und unterhaltenen Schulen und setzt den Gemeindeanteil der Lehrerbesoldung fest.

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Schul|ge|mein|de, die: Gesamtheit der Lehrenden, Schüler u. Schülerinnen sowie Eltern einer ↑Schule (1).

Universal-Lexikon. 2012.