Sa|ni|täts|dienst 〈m. 1; unz.〉 Krankendienst, Krankenpflege
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Sa|ni|täts|dienst, der:
1. <o. Pl.> Dienst als Sanitäter:
S. haben.
2. <Pl. selten> (Militär) militärisches Sanitätswesen:
die Offiziere des -es.
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Sanitätsdienst,
Sanitätswesen, Militärwesen: in den Streitkräften Bezeichnung für die Gesamtheit der Personen, Hilfsmittel und Maßnahmen, die die Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung der Gesundheit des Soldaten zum Ziel haben. Im Krieg stehen die Angehörigen, die Einrichtungen sowie die Fahrzeuge des Sanitätsdienstes unter dem besonderen Schutz des Völkerrechts (Genfer Konventionen vom 12. 8. 1949), ihre Kennzeichnung erfolgt durch das rote Kreuz auf weißem Grund oder entsprechende Symbole.
Die fachliche Ausbildung des Sanitätspersonals der Bundeswehr entspricht der des zivilen Gesundheitsdienstes. Die Sanitätsoffiziere (Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Veterinäre) absolvieren neben der akademischen Ausbildung (an deutschen Hochschulen) eine militärische Ausbildung. Sanitätsunteroffiziere und Sanitätssoldaten im Mannschaftsrang bildet die Bundeswehr in eigener Zuständigkeit in besonderen Einrichtungen aus. - In den deutschen Streitkräften bildet der Sanitätsdienst einen im Wesentlichen eigenständigen Bereich unter der Verantwortung des »Inspekteurs des Sanitätsdienstes« (Bundeswehr).
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Sa|ni|täts|dienst, der: 1. <o. Pl.> Dienst als Sanitäter: S. haben. 2. (Milit.) <Pl. selten> militärisches Sanitätswesen: die Offiziere des -es.
Universal-Lexikon. 2012.