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Sachverständigenrat
Sạch|ver|stän|di|gen|rat 〈m. 1uRat, der aus Sachverständigen besteht ● einem \Sachverständigenrat für das Gesundheitswesen angehören; ein \Sachverständigenrat zur Begutachtung der wirtschaftlichen Lage

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Sạch|ver|stän|di|gen|rat, der (Politik):
aus ↑ Sachverständigen (3 a) zusammengesetzter Rat (3 a):
der S. [zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung] (Politik; aus fünf unabhängigen Wirtschaftswissenschaftlern zusammengesetztes Gremium, das jährlich ein Gutachten über die gesamtwirtschaftliche Entwicklung erstellt).

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Sachverständigenrat,
 
aufgrund eines Gesetzes gebildetes, unabhängiges wissenschaftliches Gutachtergremium. Der bekannteste Sachverständigenrat in Deutschland ist der 1963 gegründete Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (Abkürzung SVR) mit Sitz in Wiesbaden, ein wirtschaftswissenschaftliches Gutachtergremium von fünf Personen (»fünf Weise«), die vom Bundespräsident auf Vorschlag der Bundesregierung auf fünf Jahre berufen werden (Wiederberufungen sind zulässig). Die Ratsmitglieder sollten über besondere wirtschaftswissenschaftliche Kenntnisse und volkswirtschaftliche Erfahrungen verfügen.
 
Der SVR muss jährlich bis zum 15. 11. ein Jahresgutachten erstellen und kann nach eigenem Ermessen Sondergutachten anfertigen; daneben sind spezielle Gutachten auf Anforderung der Bundesregierung möglich. In den Gutachten, die zu veröffentlichen sind, sollen die gesamtwirtschaftliche Lage und deren absehbare Entwicklung dargestellt werden. Dabei ist zu untersuchen, wie die gesamtwirtschaftlichen Ziele gemäß § 1 Stabilitätsgesetz im Rahmen der marktwirtschaftlichen Ordnung gleichzeitig erreicht werden können. Insbesondere hat der Rat die Ursachen von aktuellen und potenziellen Spannungen zwischen gesamtwirtschaftlicher Nachfrage und gesamtwirtschaftliches Angebot aufzuzeigen, die die Erreichung dieser Ziele gefährden. Der SVR soll zwar Fehlentwicklungen sowie Möglichkeiten zu deren Vermeidung oder Beseitigung benennen, ihm ist es allerdings untersagt, konkrete Empfehlungen für bestimmte wirtschafts- und sozialpolitische Maßnahmen auszusprechen. Damit soll die wissenschaftliche Beratungssphäre von der politischen Entscheidungssphäre getrennt werden.
 
Die Bundesregierung hat in einer Stellungnahme zum jeweiligen Jahresgutachten im Rahmen ihres Jahreswirtschaftsberichts v. a. die wirtschaftspolitischen Schlussfolgerungen darzustellen, die sie aus dem Gutachten zieht. Die Gutachten des SVR haben die wirtschaftspolitischen Diskussion v. a. in den 60er- sowie in den 80er-Jahren in Auseinandersetzung mit der angebotsorientierten Wirtschaftspolitik geprägt. In der ersten Hälfte der 90er-Jahre bildete der Transformationsprozess in den neuen Ländern einen Schwerpunkt der Gutachtertätigkeit. Die wissenschaftliche Politikberatung des SVR ist in Öffentlichkeit und Wissenschaft allerdings nicht unumstritten. Kritisiert wurde der SVR v. a. wegen der Angebotsorientierung und seiner Sicht der Verteilungsproblematik (Memorandumgruppe). - Weitere Sachverständigenräte sind die Monopolkommission und der Rat von Sachverständigen für Umweltfragen.

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Sạch|ver|stän|di|gen|rat, der (Politik): aus Sachverständigen (2) zusammengesetzter ↑Rat (3 a): Die Gutachter, die sich als Gegenpol zum S. der Bundesregierung sehen, präsentieren ein Bündel von Vorschlägen (FR 30. 4. 99, 19); der S. [zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung] (Politik; aus fünf unabhängigen Wirtschaftswissenschaftlern zusammengesetztes Gremium, das jährlich ein Gutachten über die gesamtwirtschaftliche Entwicklung erstellt).

Universal-Lexikon. 2012.