Rek|ti|on 〈f. 20; Gramm.〉 die Fähigkeit eines Wortes, den Kasus des von ihm abhängigen Wortes zu bestimmen, zu regieren; Sy Kasusrektion; → Lexikon der Sprachlehre ● die Präposition „mit“ hat als \Rektion (regiert) den Dativ [<lat. rectio „Lenkung, Leitung“; zu regere „regieren“; → regieren]
* * *
Fähigkeit eines Verbs, Adjektivs od. einer Präposition, den Kasus eines abhängigen Wortes im Satz zu bestimmen.
* * *
Rektion
[lateinisch rectio »Leitung«, »Regierung«] die, -/-en, Sprachwissenschaft: Bestimmung eines Wortes (Rektum) durch einen syntaktisch übergeordneten Satzbestandteil (Regens). Im Deutschen können Verben, Adjektive und Präpositionen den Kasus eines anderen Wortes (Substantiv, Pronomen) »regieren«, z. B. »einen Brief schreiben« (Akkusativ), »sie war ihm unsympathisch« (Dativ), »jenseits des Hügels« (Genitiv). Eine Kasusdetermination kommt auch bei Präpositional- und Genitivattributen der Substantive vor, z. B. »Verzicht auf Kernwaffen« (Akkusativ), »Zweifel an der Durchführbarkeit« (Dativ), »Bündel von Maßnahmen« (Genitiv). Von der Rektion als morphologisch-syntaktischer Erscheinung ist die Valenz zu unterscheiden, die die Notwendigkeit oder Nichtnotwendigkeit von Subjekt, Objekten u. a. bei einem Wort (v. a. beim Verb) festlegt.
* * *
Universal-Lexikon. 2012.