Reichs|tags|ge|bäu|de 〈n. 13〉
1. 〈urspr.〉 Gebäude für die Versammlung des Reichstages
2. 〈seit 1999〉 Sitz des Deutschen Bundestages; Sy Reichstag (5)
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Reichs|tags|ge|bäu|de, das:
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Reichstagsgebäude,
ursprünglich von P. Wallot 1884-94 in den Formen der italienischen Hochrenaissance errichtetes Gebäude des Reichstags in Berlin; im Deutschen Reich 1894-1942 Sitz des deutschen Parlaments. Ein Teil des Reichstagsgebäudes, u. a. der Plenarsaal, fiel 1933 einer Brandstiftung zum Opfer (Reichstagsbrand), 1945 wurde es duch Bombenangriffe und in der »Schlacht um Berlin« stark beschädigt. Nachdem 1950 das Reichstagsgebäude in die Verwaltung des Bundes übergegangen war, wurde das Gebäude 1961-72 nach Plänen von Paul Baumgarten (nicht originalgetreu) wieder hergestellt (die baufällige Kuppel war bereits 1954 gesprengt worden). Am 3. 10. 1990 fand auf dem Platz vor dem Reichstagsgebäude die zentrale Feier zur Wiedererlangung der deutschen Einheit statt; am 4. 10. 1990 trat der erste gesamtdeutsche Bundestag im Reichstagsgebäude zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen, am 20. 12. 1990 konstituierte sich hier das erste frei gewählte gesamtdeutsche Parlament. In einer spektakulären Aktion verhüllten 1995 Christo und Jeanne-Claude das Bauwerk. 1995-99 erfolgte der moderne Umbau (mit neuer großer Glaskuppel) durch Lord N. R.Foster zum Sitz des Deutschen Bundestages (eröffnet am 19. 4. 1999).
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Reichs|tags|ge|bäu|de, das: ↑Reichstag (4).
Universal-Lexikon. 2012.