Be|lei|hung 〈f. 20〉 das Beleihen
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Be|lei|hung, die; -, -en:
das Beleihen; das Beliehenwerden.
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Beleihung,
Beleihen, Krediteinräumung gegen Verpfändung eines Gegenstandes oder Belastung eines Rechtes, besonders beim Lombard und bei Immobiliarkrediten, die in einer bestimmten Höhe (Beleihungssatz) des Beleihungswertes erfolgt. Der Beleihungswert richtet sich nach dem jederzeit erzielbaren Erlös des Beleihungsobjektes. Bei Lebensversicherungen gewährt der Versicherer einen Kredit auf das im bisherigen Versicherungszeitraum angesammelte Kapital (Policendarlehen).
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Be|lei|hung, die; -, -en: das Beleihen.
Universal-Lexikon. 2012.