regelgemäß; regulär; ordnungsgemäß; vorschriftsmäßig; (wie) vorgeschrieben; ordnungsmäßig (umgangssprachlich); reglementarisch; laut Vorschrift; nach Vorschrift; richtiggehend; nachgerade; geradezu (umgangssprachlich); buchstäblich
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re|gel|recht ['re:gl̩rɛçt] <Adj.>:richtiggehend, richtig:
eine regelrechte Schlägerei; ein regelrechter Reinfall; sie war regelrecht beleidigt.
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re|gel|recht 〈Adj.〉
1. der Regel gemäß
2. in aller Form, wie es sich gehört
3. 〈umg.〉 beinahe, sozusagen
● das ist ja schon ein \regelrechter Diebstahl 〈umg.〉; es war ein \regelrechter Schock 〈umg.〉; ein \regelrechtes Verfahren; er war \regelrecht unverschämt 〈umg.〉
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re|gel|recht <Adj.>:
1. einer Regel, Ordnung, Vorschrift entsprechend; ordnungsgemäß, vorschriftsmäßig; wie es sich gehört:
ein -es Vorgehen, Verfahren.
2. (ugs.) richtiggehend, richtig:
es kam zu einer -en Schlägerei;
sie hat ihn r. hinausgeworfen.
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re|gel|recht <Adj.>: 1. einer Regel, Ordnung, Vorschrift entsprechend; ordnungsgemäß, vorschriftsmäßig; wie es sich gehört: ein -es Vorgehen, Verfahren; Müssen die Akten nachsehen, ob Herr Kock r. entlassen wurde (Kesten, Geduld 28). 2. (ugs.) richtiggehend, richtig: es kam zu einer -en Schlägerei; ... ließ es sich nicht nehmen, ein -es Abendessen zu kochen (Frisch, Stiller 488); sie hat ihn r. hinausgeworfen; er war r. betrunken.
Universal-Lexikon. 2012.