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Münzzeichen
Mụ̈nz|zei|chen 〈n. 14auf Münzen geprägtes Zeichen der betreffenden Münzstätte

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Münzzeichen,
 
Zeichen unterschiedlicher Art (bildliche Darstellungen, Buchstaben), aus denen die Herkunft (Münzstätte) einer Münze hervorgeht. Auf antiken griechischen Münzen kommen Münzzeichen hin und wieder als Monogramme vor, auf römischen Münzen des 3./4. Jahrhunderts n. Chr. kennzeichnen Buchstabenkombinationen die Münzstätte und die jeweilige Offizin. Auf den Münzen des Mittelalters verdeutlichen Münzbild und -umschrift die Herkunft, wobei aber im zentralisierten französischen Münzwesen schon im späten 14. Jahrhundert die Points secrets eingeführt wurden. In Deutschland kennzeichneten etwa seit dem 15./16. Jahrhundert die Münzmeister die von ihnen produzierten Münzen mit ihren Initialen, »redenden« Zeichen (z. B. ein Hecht für den Leipziger und Zellerfelder Münzmeister Ernst Peter Hecht, ✝ 1730) oder anderen Symbolen. Seit dem 18. Jahrhundert (in Frankreich schon seit dem 16. Jahrhundert) wurde es üblich, die Münzstätte nur noch mit einem Großbuchstaben (Münzbuchstabe) anzugeben. - Auf deutschen Münzen sind es gegenwärtig A für Berlin, D für München, F für Stuttgart, G für Karlsruhe und J für Hamburg. - Im weiteren Sinn zählen auch die Beizeichen zu den Münzzeichen. Mit ihnen wurden unterschiedliche Emissionen einer im Münzbild unveränderten Münze gekennzeichnet, sodass z. B. der Münzmeister oder Geldwechsler bereits bei Ankauf der Münze grob über deren Feingehalt informiert war.
 

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Mụ̈nz|zei|chen, das: auf Münzen eingeprägtes Zeichen.

Universal-Lexikon. 2012.