Mụ̈nz|meis|ter 〈m. 3〉 techn. Leiter einer Münzstätte
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Mụ̈nz|meis|ter, der:
verantwortlicher Leiter einer Münzstätte.
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Münzmeister,
der Leiter einer Münzstätte (Münzanstalt), der dem Münzherrn gegenüber für die ordnungsgemäße Ausbringung der Münzen verantwortlich war. Münzbeamte sind namentlich schon auf verschiedenen antiken griechischen Münzen nachgewiesen. In der römischen Republik waren drei Beamte (Triumviri auro, argento, aere flando, feriundo) für die Prägungen aus den drei Münzmetallen Gold, Silber und Erz (Kupfer) verantwortlich. In der Kaiserzeit werden keine Münzbeamten mehr auf den Münzen genannt. Erst unter den fränkischen Merowingern erfolgte dies wieder. Im Mittelalter waren die Münzmeister an manchen Orten, z. B. in Wien, mit Geldwechslern, Kaufleuten und Edelmetallhändlern zu Hausgenossenschaften zusammengefasst. Wenn Münzmeister in eigener Regie eine Münzstätte führten, waren sie durch einen Münzkontrakt zur Ablieferung eines Teils des Schlagschatzes an den Münzherrn verpflichtet. Seit dem ausgehenden 18. Jahrhundert wurden die Münzmeister in den Staatsdienst integriert.
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Mụ̈nz|meis|ter, der: verantwortlicher Leiter einer Münzstätte.
Universal-Lexikon. 2012.