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sklavisch
ehrerbietig; demütig; devot; unterwürfig; unmündig; unselbständig; hörig; gebunden; leibeigen; abhängig; untergeordnet; unfrei

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skla|visch ['skla:vɪʃ] <Adj.>:
a) blind und ohne eigenen Willen [gehorchend]; willenlos:
in sklavischem Gehorsam; jmdm. sklavisch ergeben sein.
Syn.: kriecherisch (abwertend), unterwürfig.
b) genau und ohne abzuweichen, auch wenn es unvernünftig ist:
sich sklavisch an eine Vorschrift halten.
Syn.: kleinlich (abwertend), pedantisch (abwertend).

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skla|visch 〈[ -vıʃ] Adj.〉
1. wie ein Sklave, unterwürfig, blind gehorchend, willenlos
2. 〈fig.〉 ohne eigene Erfindungsgabe, unselbstständig
● eine \sklavische Nachahmung; sich \sklavisch an eine Anordnung halten

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skla|visch <Adj.> (bildungsspr. abwertend):
1. blind u. unbedingt gehorsam; unterwürfig; willenlos:
-er Gehorsam;
sich s. unterordnen.
2. [unselbstständig u.] ohne eigene Ideen ein Vorbild nachahmend, nachbildend:
sich s. an die Vorlage halten.

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skla|visch <Adj.> (bildungsspr. abwertend): 1. blind u. unbedingt gehorsam; unterwürfig; willenlos: -er Gehorsam; Da empfing Leas Magd den Herrn mit Demut und -er Emsigkeit (Th. Mann, Joseph 327); jmdm. s. ergeben sein; sich s. unterordnen; er führt s. alle Befehle aus; 2. [unselbstständig u.] ohne eigene Ideen ein Vorbild nachahmend, nachbildend: eine -e Nachahmung; sich s. an die Vorlage halten, nach der Vorlage richten; die vorgegebene Reihenfolge brauchen wir ja nicht s. einzuhalten.

Universal-Lexikon. 2012.