Akademik

unselbständig
unmündig; hörig; gebunden; sklavisch; leibeigen; abhängig; untergeordnet; unfrei

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un|selbst|stän|dig ['ʊnzɛlpstʃtɛndɪç], un|selb|stän|dig ['ʊnzɛlpʃtɛndɪç] <Adj.>:
auf die Hilfe anderer angewiesen:
für seine 18 Jahre ist er noch sehr unselbstständig.
Syn.: abhängig.

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ụn|selb|stän|dig 〈Adj.〉 = unselbstständig

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ụn|selb|stän|dig usw.:
unselbstständig usw.

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ụn|selbst|stän|dig, (auch:) unselbständig <Adj.>: a) zu sehr auf fremde Hilfe angewiesen, nicht ↑selbstständig (a): die beiden Kinder sind noch viel zu u.; Eine mitunter dreißig Jahre und länger währende Biographie unausgesetzten Belehrtwerdens ... erzeugt das Gefühl, unselbständig zu sein und bevormundet zu werden (Zeit 7. 2. 97, 33); b) von anderen abhängig, nicht ↑selbstständig (b): wirtschaftlich noch -e Länder; 72 unselbständige Niederlassungen im Ausland (Presse 7. 6. 84, II); er ist u. (ist Arbeitnehmer); Einkommen aus -er (als Arbeitnehmer[in] geleisteter) Arbeit.
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ụn|selb|stän|dig usw.: ↑unselbstständig usw.

Universal-Lexikon. 2012.