Hof|mar|schall 〈m. 1u〉 Beamter bei Hofe, der das fürstl. Hauswesen leitet
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Hof|mar|schall, der (früher):
Inhaber des die gesamte fürstliche Hofhaltung umfassenden Hofamtes.
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Hofmarschall,
Oberhofmarschall, oberer Beamter für das Hauswesen eines Fürstenhofes, der ursprünglich militärische Aufgaben hatte; löste den Hofmeister (Magister Curiae) ab.
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Hof|mar|schall, der: Inhaber des die gesamte fürstliche Hofhaltung umfassenden Hofamtes.
Universal-Lexikon. 2012.