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Lumineszenz
Lu|mi|nes|zẹnz 〈f. 20Aussendung von Licht nach vorhergegangener Anregung durch Energieaufnahme [zu lat. lumen „Licht“]

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Lu|mi|nes|zẹnz [ Lumen (1) u. -eszenz], die; -, -en; veraltetes Syn.: kaltes Leuchten: beim Übergang elektronisch angeregter Atome oder Moleküle ( Anregung) in den Grundzustand oder bei Rekombinationsprozessen beobachtbare Emission von sichtbarer, ultravioletter oder infraroter Strahlung in Form von Fluoreszenz oder Phosphoreszenz. Je nach Art der Anregung unterscheidet man z. B. Bio-, Cando-, Chemi-, Elektro-, Kathodo-, Photo-, Radio-, Sono-, Thermo- u. Tribolumineszenz.

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Lu|mi|nes|zẹnz, die; -, -en [engl. luminescence] (Physik):
Leuchten eines Stoffes, das nicht durch Erhöhung der Temperatur bewirkt wird.
Dazu:
lu|mi|nes|zie|ren <sw. V.; hat.

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Lumineszẹnz
 
[englisch, zu lateinisch lumen, luminis »Licht«] die, -/-en, die Emission von Licht im sichtbaren, ultravioletten und infraroten Spektralbereich durch gasförmige, flüssige und feste Stoffe, die nicht auf einer hohen Temperatur der strahlenden Substanz beruht (daher auch kaltes Leuchten, das Licht auch Kaltlicht genannt), sondern auf einer vorherigen Energieaufnahme. Stoffe, die Lumineszenz zeigen, heißen Luminophore (feste Stoffe auch Phosphore), solche mit Emission speziell im Sichtbaren auch Leuchtstoffe. Lumineszenz tritt z. B. in Neon- und Leuchtstoffröhren, bei Bildschirmen (Röntgendurchleuchtung), Lumineszenzdioden, im Blitz und im Nordlicht, aber auch bei Leuchtkäfern auf.
 
Lumineszenz kann hervorgerufen werden durch optische Anregung (Photolumineszenz), z. B. mittels sichtbarer oder Ultraviolettstrahlung, durch Bestrahlung mit Elektronen (Kathodolumineszenz), Ionen (Ionolumineszenz), Schallwellen (Sonolumineszenz) oder mit radioaktiver Strahlung (Radiolumineszenz), durch elektrische Felder (Elektrolumineszenz), durch chemische Reaktionen (Chemolumineszenz) oder mechanische Vorgänge (Tribolumineszenz); die bei Lebewesen (Leuchtorganismen) zu beobachtende Form der Chemolumineszenz wird als Biolumineszenz bezeichnet. Allen diesen Prozessen ist eine Anregung von Atomen, Ionen oder Molekülen gemeinsam, die anschließend unter Aussendung von Strahlung in den Grundzustand zurückkehren. Bei der Thermolumineszenz handelt es sich um durch Erwärmung ausgelöste oder verstärkte Lumineszenz.
 
Tritt Lumineszenz nur während oder unmittelbar nach der Erregung auf, so spricht man von Fluoreszenz. Bei festen Körpern (Kristallen) kann nach Beendigung der Erregung über einen längeren Zeitraum Nachleuchten auftreten; diese Erscheinungsform der Lumineszenz wird als Phosphoreszenz bezeichnet. Die Unterscheidung der Lumineszenz nach der Dauer des Nachleuchtens ist nicht eindeutig und hängt u. a. von der Art der Beobachtung ab. Ein anderes Kriterium für die Unterscheidung zwischen Fluoreszenz und Phosphoreszenz ist deren Temperaturabhängigkeit: Die Erste ist im Gegensatz zur Zweiten über einen größeren Bereich temperaturunabhängig. Daneben werden auch die Eigenschaften der strahlenden Übergänge zur Unterscheidung herangezogen.

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Lu|mi|nes|zẹnz, die; -, -en [engl. luminescence] (Physik): Leuchten eines Stoffes, das nicht durch Erhöhung der Temperatur bewirkt wird.

Universal-Lexikon. 2012.