Rọ̈nt|gen|durch|leuch|tung 〈f. 20; Med.〉 Durchleuchtung von Stoffen, bes. des menschl. Körpers, mittels Röntgenstrahlen zum Feststellen von Schäden od. Erkrankungen
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Rọ̈nt|gen|durch|leuch|tung, die:
Untersuchung eines Körperteils, Organs o. Ä. vor dem Röntgenschirm, bei der das ↑ Röntgenbild (1) nicht auf einer fotografischen Platte, einem Film o. Ä. festgehalten wird.
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Rọ̈ntgendurchleuchtung,
Durchleuchtung, Verfahren der Röntgenuntersuchung, wobei die Röntgenstrahlen fluoreszierende Substanzen zum Leuchten bringen. Die Röntgendurchleuchtung ermöglicht die Erfassung von normalen und krankhaften Organbewegungen, z. B. die atemabhängige Zwerchfellbewegung, besonders aber nach Kontrastmittelgabe die Magen- und Darmperistaltik, das Feststellen von Fremdkörpern und die Überwachung von Eingriffen im Rahmen der Interventionsradiologie (Einbringen eines Katheters oder Herzschrittmachers, auch von Implantaten bei der Osteosynthese).
Gegenüber der früher üblichen Direktbetrachtung am Leuchtschirm ist nach der Röntgen-VO inzwischen der Einsatz eines Röntgenbildverstärkers mit automatischer Dosisleistungsregelung vorgeschrieben, der eine Verringerung der Strahlenbelastung und eine Verbesserung der Auflösung bewirkt. Er ermöglicht außerdem den Einsatz eines digitalen Röntgenbildspeichers, eine digitale Bildnachbearbeitung z. B. mit Dehnung oder Raffung von Bewegungsabläufen, den Einsatz einer Bildverstärkerfernsehkette (Röntgenfernsehen), die fotografische Aufnahme einzelner Szenen (Röntgenschirmbildfotografie) oder von Bewegungsabläufen mit bis zu 200 Bildern je Sekunde (Röntgenkinematographie). Röntgendurchleuchtung ist auch mit Computertomographie möglich.
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Rọ̈nt|gen|durch|leuch|tung, die: Untersuchung eines Körperteils, Organs o. Ä. vor dem Röntgenschirm, bei der das ↑Röntgenbild (1) nicht auf einer fotografischen Platte, einem Film o. Ä. festgehalten wird.
Universal-Lexikon. 2012.