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widerrechtlich
kriminell; unrechtmäßig; ungenehmigt; verboten; gesetzwidrig; unzulässig; nicht erlaubt; gesetzeswidrig; unberechtigt; illegal; unautorisiert; ungesetzlich; schwarz (umgangssprachlich); rechtswidrig; unerlaubt; untersagt; ordnungswidrig

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wi|der|recht|lich ['vi:dɐrɛçtlɪç] <Adj.>:
zu Unrecht; gegen das Recht [geschehend]:
eine widerrechtliche Verhaftung; die Verhafteten wurden widerrechtlich zurückgehalten.
Syn.: gesetzwidrig, illegal, illegitim (bildungsspr.), kriminell, unerlaubt, ungesetzlich, unrechtmäßig, unzulässig, verboten.

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wi|der|recht|lich 〈Adj.〉 zu Unrecht, ungesetzlich ● \widerrechtlicher Gebrauch wird bestraft; sich etwas \widerrechtlich aneignen

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wi|der|recht|lich <Adj.>:
gegen das Recht verstoßend.
Dazu:
Wi|der|recht|lich|keit, die; -, -en.

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wi|der|recht|lich <Adj.>: gegen das Recht verstoßend: Außerdem ist dem Staat Bern für den w. erlegten Hirsch Wertersatz zu leisten (Bund 11. 10. 83, 17).

Universal-Lexikon. 2012.