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Limnaeus
Limnaeus,
 
Limnäus, Johannes, Jurist und Staatsmann, * Jena 5. 1. 1592, ✝ Ansbach 13. 5. 1665; zählt zu den Begründern der deutschen Staatsrechtslehre. Als Lehrer Prinz Albrechts von Brandenburg-Ansbach wurde er nach dessen Regierungsantritt 1639 Geheimer Rat und Kämmerer und leitete bis zu seinem Tod die Verwaltung des Fürstentums. Von seinen zahlreichen Schriften gilt sein zwischen 1629 und 1634 verfasstes Hauptwerk »Juris publici Imperii Romano-Germanici libri IX« als erste systematische deutsche Staatsrechtslehre, in deren Zusammenhang er die Unterscheidung zwischen »maiestas realis« (die dem staatlich organisierten Volk zugesprochene Souveränität) und »maiestas personalis« (die der Person des Herrschers übertragene Gewalt) entwickelte. Er vertrat zudem konsequent die Auffassung, das Heilige Römische Reich verfüge über eine aus Monarchie und Aristokratie gemischte Staatsform.
 
Literatur:
 
R. Hoke: Die Reichsstaatsrechtslehre des J. L. (1968);
 B. Roeck in: NDB, Bd. 14 (1985).

Universal-Lexikon. 2012.