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Volksbefragung
Volksabstimmung; Plebiszit; Volksbegehren; Volksentscheid; Referendum

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Vọlks|be|fra|gung 〈f. 20Feststellung des Volkswillens durch Abstimmung über bestimmte Einzelfragen; Sy Plebiszit (2)

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Vọlks|be|fra|gung, die:
Befragung der Bürger u. Bürgerinnen im Rahmen einer Abstimmung über eine bestimmte [grundsätzliche] politische Frage.

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Volksbefragung,
 
die Erkundung der Meinung eines Volkes oder Volksteils zu einem Gegenstand von allgemeinem Interesse. Zu unterscheiden sind die von privaten Instituten durchgeführten unverbindlichen Meinungsumfragen und die vom Staat durchgeführten amtlichen Volksbefragungen zur Vorbereitung staatlicher Maßnahmen (konsultative Volksbefragung). Eine nicht nur konsultative, sondern mit gewissen Rechtsfolgen verbundene Volksbefragung sieht Art. 29 Absatz 4-6 GG (im Zuge einer Neugliederung des Bundesgebiets) vor. (Volkszählung)
 
Nach der österreichischen Verfassung (Art. 49 b B-VG) haben Volksbefragungen über Angelegenheiten von grundsätzlicher oder gesamtösterrischer Bedeutung stattzufinden, wenn der Nationalrat dies auf Antrag seiner Mitglieder oder der Bundesregierung beschließt.

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Vọlks|be|fra|gung, die: Befragung der Bürger u. Bürgerinnen im Rahmen einer Abstimmung über eine bestimmte [grundsätzliche] politische Frage.

Universal-Lexikon. 2012.