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Ein|woh|ner ['ai̮nvo:nɐ], der; -s, -, Ein|woh|ne|rin ['ai̮nvo:nərɪn], die; -, -nen:Person, die innerhalb von etwas, in etwas (Gebiet, Raum) wohnt:
die Stadt hat zwei Millionen Einwohner; als Einwohnerin von München missfällt mir hier auch manches.
Syn.: ↑ Bewohner, Bewohnerin.
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Ein|woh|ner 〈m. 3〉
1. dauernder Bewohner, Ansässiger (eines Landes, einer Stadt)
2. Bewohner, Mieter (eines Hauses)
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Ein|woh|ner , der; -s, - [mhd. inwoner]:
1. jmd., der in einer Gemeinde, einem Land seinen ständigen Wohnsitz hat:
die E. des Saarlandes, von Potsdam.
2. (selten) Bewohner eines Hauses.
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Einwohner,
die in einem Gebiet wohnenden, d. h. im Wesentlichen ständig anwesenden Menschen. Der Einwohnerbegriff hat insbesondere Bedeutung für statistische Zwecke (Volkszählung) und im Kommunalrecht: Danach ist Einwohner einer Gemeinde, wer seinen Wohnsitz (im Sinne von Innehaben einer Wohnung) in der Gemeinde hat. Durch diese Verknüpfung ist es möglich, dass ein Einzelner in mehreren Gemeinden Einwohner ist. Nicht zu den Einwohnern gehören Personen, die mit der Gemeinde lediglich durch Grundbesitz verbunden sind (z. B. Gewerbetreibende mit anderweitigem Wohnsitz).
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Universal-Lexikon. 2012.