* * *
Lichtsignalanlage,
Lichtzeichenanlage, Ampel, Verkehrsampel, Straßenverkehr: durch grüne, gelbe und rote Lichter (zum Teil als Sinnbilder; z. B. für Fußgänger, Pfeil für die Fahrtrichtung) der Regelung des Verkehrs dienende technische Einrichtung. Die Farbfolgen und ihre Bedeutung sind in der Straßenverkehrsordnung (StVO, § 37), die zwischen Wechsel- und Dauerlichtzeichen unterscheidet, festgeschrieben. Lichtsignalanlagen gehen allgemeinen Vorrangregeln und vorrangregelnden Verkehrszeichen vor. Die aufeinander folgenden Lichtsignalanlagen an Hauptverkehrsstraßen werden oft aufeinander abgestimmt (grüne Welle); über Induktionsschleifen in der Fahrbahn (in der Regel wenig befahrener Straßen) können die zugehörigen Lichtsignalanlagen gesteuert werden; außerdem können unterschiedliche Signalpläne von Verkehrsregelungszentralen aus geschaltet werden, z. B. um die im Tagesverlauf schwankenden Verkehrsbelastungen (z. B. im Berufsverkehr) besser auf die gegebenen Straßenkapazitäten abstimmen zu können. Öffentliche Verkehrsmittel erfahren durch Lichtsignalanlagen oft eine gesonderte Lenkung mittels weißer Lichtzeichen, v. a. in der Form von Quer-, Längs- und Schrägbalken (§ 51 Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung). Häufig werden durch öffentliche Verkehrsmittel (besonders Busse) Vorrangschaltungen benutzt, die vom Fahrzeugführer des Busses ausgelöst werden und funkferngesteuert kurzzeitig Einfluss auf die Abfolge der Fahrphasen nehmen.
Verschiedentlich sind Lichtsignalanlagen mit Zusatzanlagen versehen, die die Dauer der Rotphase anzeigen und damit ein Abstellen des Motors empfehlen (»Umweltampeln«). Untersuchungen haben ergeben, dass bei einer Abschaltzeit ab 15 Sekunden der Benzinverbrauch, ab 20 Sekunden bei Otto- beziehungsweise 25-30 Sekunden bei Dieselmotoren der Schadstoffausstoß vermindert wird.
Universal-Lexikon. 2012.