Kühl|turm 〈m. 1u〉 Teil eines Kraftwerks, in dem das aufgeheizte Kühlwasser wieder abgekühlt wird
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Kühl|turm, der (Technik):
turmartiger Bau, in dem das in Kraftwerken u. Fabriken anfallende Kühlwasser durch Berührung mit der Luft wieder abgekühlt wird.
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Kühlturm,
turmartige Kühlanlage, in der das in Kraftwerken und Produktionsanlagen anfallende Kühlwasser rückgekühlt wird. Bei Nasskühltürmen wird das zu kühlende Wasser von Verteilerdüsen über Rieseleinbauten gesprüht und bei der direkten Berührung mit atmosphärischer Luft durch Verdunstung gekühlt. Maximale Abmessungen liegen bei etwa 110 m Durchmesser und 150 m Höhe. Bei den umweltfreundlicheren Trockenkühltürmen besteht kein direkter Kontakt zwischen dem zu kühlenden Wasser und der Umgebungsluft; die Wärme wird über Rippenrohrbündel durch Konvektion an die Umgebung übertragen. Maximale Abmessungen liegen bei etwa 200-300 m Durchmesser und Höhe. - Beim Naturzugkühlturm wird die im Unterteil angesaugte Luft durch ihren eigenen Auftrieb (Kaminwirkung) aus dem Kühlturm abgeführt, beim Ventilatorkühlturm durch große Ventilatoren. Naturzugkühltürme werden vorwiegend im Grundlastbetrieb, Ventilatorkühltürme im Spitzenlastbetrieb eingesetzt.
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Kühl|turm, der (Technik): turmartiger Bau, in dem das in Kraftwerken u. Fabriken anfallende Kühlwasser durch Berührung mit der Luft wieder abgekühlt wird.
Universal-Lexikon. 2012.