Krụ̈p|pel 〈m. 5; abwertend〉 Körperbehinderter, in seinen Bewegungsmöglichkeiten od. in der Körperhaltung schwer beeinträchtigter Mensch ● jmdn. zum \Krüppel schlagen so verprügeln, dass er einen bleibenden Schaden davon behält; zum \Krüppel werden [<mhd. krüepel, krüp(p)el <mnddt. krop(p)el, krep(p)el, engl. cripple; zu idg. *ger- „winden, biegen, krümmen“]
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Krụ̈p|pel, der; -s, - [mhd. (md.) krüp(p)el, mniederd. krop(p)el, kröpel, eigtl. = der Gekrümmte, verw. mit ↑ Kringel; vgl. auch ↑ Kropf] (emotional):
körperbehinderter Mensch:
jmdn. zum K. fahren, schlagen;
der Unfall machte ihn zeitlebens zum K.
Die Bezeichnung Krüppel gilt als stark diskriminierend. Um sich von konventionellen Behinderteninitiativen abzusetzen, verwenden jedoch einige Gruppen dieses Wort als Eigenbezeichnung.
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Krụ̈p|pel, der; -s, - [mhd. (md.) krüp(p)el, mniederd. krop(p)el, kröpel, eigtl. = der Gekrümmte, verw. mit ↑Kringel; vgl. auch ↑Kropf] (emotional): a) körperbehinderter Mensch: Er kann bis heute nicht reden, greifen oder sprechen - ein K. fürs Leben (Spiegel 18, 1981, 66); ich habe als gesunder Mann nichts gewollt, als K. will ich erst recht nichts (Ossowski, Flatter 48); jmdn. zum K. fahren, schlagen; der Unfall machte ihn zeitlebens zum K.; der fast zum K. geschossene Polizeibeamte (MM 4. 12. 87, 13); Ü dass Männer zu psychischen -n verbogen werden (Dierichs, Männer 11); Quellen der Entfremdung, die ihn noch jenseits der Armut zum seelischen K. machen (Spiegel 31, 1977, 32); b) (Schimpfwort) du K.!
Universal-Lexikon. 2012.