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Stein|gut 〈n. 12u; unz.〉 Erzeugnis der Feinkeramik mit porösen Scherben, das weniger dicht ist als Porzellan; Sy Halbporzellan
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Stein|gut ↑ Keramik.
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Stein|gut, das <Arten: -e>:
1. Ton u. ähnliche Erden, aus denen Steingut (2) hergestellt wird.
2. aus Steingut (1) Hergestelltes; weiße, glasierte Irdenware.
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Steingut,
tonkeramisches Erzeugnis mit weißer Brennfarbe und porösem (nicht verglastem), nicht durchscheinendem Scherben. In der Regel wird zur Herstellung von Steingutware eine mit Wasser versetzte Masse aus Ton, Quarz, Feldspat und gegebenenfalls Kalk oder Magnesit als Schlicker in eine Gipsform gegossen, wo sie durch Wasserentzug an der Formwand eine feste Tonwand bildet. Der Rohbrand erfolgt bei Temperaturen um 1 250 ºC. Der Scherben muss durch eine Glasur abgedichtet werden, meist mit blei- und borhaltigen Glasuren hoher Lichtbrechung und geringer Ausdehnung, die im zweiten Brand bei niedrigeren Temperaturen (etwa 1 100 ºC) aufgeschmolzen werden. Dadurch lassen sich die Unterglasurfarben in leuchtenden Farbtönen zur Geltung bringen. Steingut wird v. a. für Geschirr, Fliesen und sanitäre Einrichtungen verwendet.
Seit der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts wird Steingut, von England ausgehend (Wedgwood), als Kaffee- und Teegeschirr in Massenproduktion hergestellt. Es trat besonders mit den Erzeugnissen der Fayencemanufakturen in Konkurrenz, da es sich v. a. für die billige Herstellung dekorierter Ware durch Aufdrucke mit Kupferstich- und Lithographieabzügen eignet. Nach dem Einfuhrverbot für englische Ware in Deutschland (1806-15) entstand Steingutindustrie u. a. in Rendsburg, Buxtehude, Minden, Sonsbeck (bei Moers), Poppelsdorf (heute zu Bonn), Damm (heute zu Aschaffenburg), Wächtersbach und besonders in Mettlach (Villeroy & Boch AG).
S., bearb. v. J. Kybalová u. a. (a. d. Tschech., 1990).
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Universal-Lexikon. 2012.