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Kleinbetrieb
Klein|be|trieb 〈m. 1gewerblicher od. landwirtschaftlicher Betrieb mit wenig Arbeitskräften

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Klein|be|trieb, der:
a) kleiner Gewerbe- od. Industriebetrieb;
b) kleiner landwirtschaftlicher Betrieb.

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Kleinbetrieb,
 
Produktionseinheit mit geringem Personal- und Kapitaleinsatz sowie geringem Produktionsumfang. Kleinbetriebe zeichnen sich im Allgemeinen durch hohe Flexibilität und Kundennähe aus. Die relativ einfache Organisationsstruktur ermöglicht eine effiziente Führung. Nachteile ergeben sich aus der geringen Marktmacht, vielfach geringem Eigenkapital und der geringen Eignung zur Automatisierung. Betriebswirtschaftlich hängt die Größe eines Kleinbetriebs vom Produktionszweig ab. Rechtlich lassen sich nach dem Betriebsverfassungsgesetz Betriebe mit 5-20 Arbeitnehmern als Kleinbetrieb klassifizieren. Bei der steuerlichen Außenprüfung gelten Umsatz- und Gewinngrenzen als Abgrenzungskriterium (z. B. 265 000 DM Gesamtumsatz oder 50 000 DM steuerlicher Gewinn bei Industrie- und Handelsbetrieben). Großunternehmen.

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Klein|be|trieb, der: a) kleiner Gewerbe- od. Industriebetrieb; b) kleiner landwirtschaftlicher Betrieb.

Universal-Lexikon. 2012.