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Ver|kehrs|flug|zeug 〈n. 11〉 dem öffentl. Verkehr dienendes Flugzeug
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Ver|kehrs|flug|zeug, das:
dem öffentlichen Verkehr dienendes Flugzeug.
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Verkehrsflugzeug,
zur Beförderung von Personen, Post und Fracht bestimmtes Flugzeug, für dessen Zulassung besondere Lufttüchtigkeitsforderungen erfüllt werden müssen; außerdem müssen wirtschaftliche Forderungen berücksichtigt werden (Anpassung an jeweilige Verkehrsbedürfnisse und jeweils gültige Rahmenbedingungen, z. B. Personallage, Treibstoffkosten, Umweltschutzforderungen). Überwiegend kommen Passagierflugzeuge zum Einsatz, die v. a. dem Personentransport dienen; reine Frachtflugzeuge sind dagegen selten.
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Ver|kehrs|flug|zeug, das: dem öffentlichen Verkehr dienendes Flugzeug.
Universal-Lexikon. 2012.