Lufttüchtigkeitsforderungen,
bei Entwurf, Herstellung und Betrieb von Luftfahrzeugen zu beachtende Mindestforderungen, bei deren Erfüllung erwartet werden darf, dass das Luftfahrzeug den auftretenden Beanspruchungen und Sicherheitsanforderungen genügt. Die Lufttüchtigkeitsforderungen werden unterteilt in Betriebs- und Wartungsvorschriften, Flugleistungs- und Flugeigenschaftsanforderungen, Bauvorschriften und Prüfvorschriften. Das behördlich ausgestellte Lufttüchtigkeitszeugnis bescheinigt die Eignung eines Luftfahrzeugs für den Flugbetrieb.
Universal-Lexikon. 2012.