Kạlt|ver|fes|ti|gung 〈f. 20; unz.〉 Festigkeitszunahme eines Metalls beim Kaltwalzen, Ziehen usw. bei gleichzeitiger Abnahme der Zähigkeit; Sy Kalthärtung (2)
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Kaltverfestigung,
Kalthärtung, bei der Kaltumformung metallischer Werkstoffe eintretende Verfestigung, die sich durch Anstieg der Härte, Streckgrenze und Zugfestigkeit bei entsprechender Abnahme der Bruchdehnung, -einschnürung und Kerbschlagzähigkeit bemerkbar macht. Als Ursache der Kaltverfestigung wird eine mit der Verformung zunehmende Verspannung, Verbiegung und Verzerrung der Gleitlamellen angesehen, wodurch die Wanderung der Versetzungen beziehungsweise Korngrenzen immer mehr erschwert wird. Die Aufhebung einer unerwünschten Kaltverfestigung erfolgt durch Glühen.
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Kạlt|ver|fes|ti|gung, die (Technik): bei der Kaltformung metallischer Werkstoffe eintretende Verfestigung.
Universal-Lexikon. 2012.