Ka|bi|nen|bahn 〈f. 20〉 Art der Seilbahn, bei der die Fahrgäste in einer an einem Seil hängenden Kabine befördert werden
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Ka|bi|nen|bahn, die:
Seilbahn, bei der die Fahrgäste in am Seil hängenden ↑ Kabinen (3) befördert werden.
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Kabinenbahn,
1) mit einer Fahrgastkabine ausgerüstete Seilschwebebahn (Bergbahnen).
2) spurgebundenes Nahverkehrsmittel mit vollautomatischem (fahrerlosem) Betrieb. Großkabinenbahnen (z. B. VAL, Véhicule Automatique Léger, in Frankreich) verkehren stadtbahnähnlich im Linienbetrieb. Die in Deutschland entwickelten Kleinkabinenbahnen, C-Bahn (Cabinentaxi), H-Bahn (Hängebahn) oder M-Bahn (Magnetbahn), konnten sich bisher nicht durchsetzen. Lediglich in Dortmund führt eine H-Bahn-Strecke über das Universitätsgelände zur Süd-Bahn. Zu den Kabinenbahnen zählen auch die auf Flughäfen benutzten People-Mover, in Deutschland die so genannte Skyline im Flughafen Frankfurt (mit gummibereiften Rädern auf Betonfahrbahn).
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Ka|bi|nen|bahn, die: Seilbahn, bei der die Fahrgäste in am Seil hängenden Kabinen (3) befördert werden.
Universal-Lexikon. 2012.