Schwebebahn
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Hạ̈n|ge|bahn 〈f. 20〉 Bahn, bei der das Fahrzeug an einer Schiene od. einem Seil hängt
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Hạ̈n|ge|bahn, die:
Schwebebahn:
die H. wurde generalüberholt.
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Hängebahn,
Transportwesen: 1) Personentransportmittel für den öffentlichen Nahverkehr, das zur Kategorie der Einschienenbahnen gehört. Moderne Entwicklungen sind Kabinenbahnen, bei denen die Wagen bedarfsgesteuert und vollautomatisch verkehren, zum Anschluss von Flughäfen, Großparkplätzen, Einkaufs- und Messezentren an bestehende Verkehrsnetze. Obwohl anpassungsfähig, leise, sicher und komfortabel, kam bisher nur die H-Bahn von Siemens in Dortmund (1984, erweitert 1993) zum Einsatz; 2) flurfreies, innerbetriebliches Lastentransportmittel mit hoch liegender Schienenführung und daran hängendem Fahrgestell. Der Antrieb erfolgt überwiegend durch Elektromotoren oder mit einem endlosen Seil, seltener von Hand.
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Hạ̈n|ge|bahn, die: Schwebebahn: Den Zuschlag erhielt der Kölner Ingenieur und Zuckerfabrikant Eugen Langen für seine »einschienige H.« (Zeit 20. 12. 96, 13); 50 000 Quadratmeter Hallen ... sollen im neuen Industriepark bis Juli 1998 für zehn Betriebe bezugsfertig und über eine vollelektronische H. mit der Autoproduktion verbunden sein (FR 25. 9. 97, 15).
Universal-Lexikon. 2012.