Io|ni|sa|ti|ons|kam|mer 〈f. 21; Phys; Chem.〉 physikal. Gerät zum Nachweis u. zur Messung von Strahlungsgrößen von ionisierender Strahlung
* * *
Ionisationskammer,
Nachweis- und Messgerät (Detektor) für ionisierende Strahlung, d. h. schnelle, elektrisch geladene Teilchen. Die Ionisationskammer besteht aus einem Medium (meist Edelgas, flüssig oder gasförmig) zwischen zwei (zylindrischen oder planparallelen) elektrisch leitenden Flächen (Elektroden); mittels einer an diese gelegten Spannung (von etwa 100 bis einigen 1 000 V) wird ein elektrisches Feld im Medium aufgebaut. Ionisiert ein geladenes Teilchen bei seinem Durchgang die Atome des Mediums, wandern die freien Elektronen zur positiv, die positiven Ionen zur negativ geladenen Elektrode. Der hierdurch entstehende Stromimpuls wird elektronisch verstärkt und registriert. Die in dem Impuls enthaltene Gesamtladung ist ein Maß für die Anzahl der erzeugten Elektron-Ion-Paare und erlaubt Rückschlüsse auf die elektrische Ladung und die Geschwindigkeit des registrierten Teilchens.
* * *
Io|ni|sa|ti|ons|kam|mer, die: mit Gas gefülltes Gefäß, das die Intensität einer Strahlung durch die im Gas erzeugten Ionenpaare misst.
Universal-Lexikon. 2012.