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Invarianz
Ịn|va|ri|anz 〈[ -va-] f.; -; unz.〉 Unveränderlichkeit [→ invariant]

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ịn|va|ri|ant <Adj.> [aus lat. in- = un-, nicht u. variant] (bildungsspr., Fachspr.):
bei veränderten Bedingungen unverändert bleibend:
ein -er Begriff;
-e Merkmale.
Dazu:
Ịn|va|ri|anz, die; -.

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I
Invarianz,
 
Aufrechterhaltung einer Wahrnehmungs- oder Denkstruktur trotz äußerer Veränderung bestimmter Aspekte. Nach der Theorie der Genfer Schule (Denkentwicklung) ist die Stabilität eines objektiven Merkmals niemals einfach gegeben, sondern muss vom Kind beziehungsweise Jugendlichen konstruiert werden. Die Erhaltung setzt daher ein internes Regulationssystem voraus, das externe Veränderungen auszugleichen vermag.
 
In der Konzeption J. Piagets ist z. B. die sich schon im Stadium der sensomotorischen Intelligenz entwickelnde Objektkonstanz eine erste bedeutsame Invariantenbildung. Beim Übergang zum Stadium der konkreten Operationen spielt dann die Einsicht in die Invarianz der Substanz, des Gewichts und des Volumens eine wichtige Rolle. - Versuche, Invarianzeinsichten zu trainieren, lassen bislang keine einheitlichen Ergebnisse erkennen.
II
Invariạnz,
 
die Unveränderlichkeit physikalischer oder mathematischer Gesetze, Größen oder Eigenschaften bei bestimmten Operationen, Transformationen oder Abbildungen. Transformationen, die unter Gewährleistung einer bestimmten Invarianz eine Gruppe bilden, heißen Symmetriegruppen. Sie sind besonders wichtig für die Physik, weil aus bestimmten Symmetrien beziehungsweise Invarianzen auf Erhaltungsgesetze oder -größen geschlossen werden kann (noethersches Theorem).

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Ịn|va|ri|anz [auch: - - -'-], die; - (bildungsspr., Fachspr.): Unveränderlichkeit.

Universal-Lexikon. 2012.