(sich) verrennen (umgangssprachlich); (sich) vertun (umgangssprachlich); (sich) täuschen; auf dem Holzweg sein (umgangssprachlich); (sich) verzetteln (umgangssprachlich)
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ir|ren ['ɪrən]:1. <+ sich>
a) etwas fälschlich für wahr oder richtig halten:
du irrst dich sehr, wenn du das glaubst; ich habe mich gründlich mit meiner Voraussage geirrt; ich habe mich im Datum geirrt; <auch itr.> da kommt der neue Chef, wenn ich nicht irre.
Syn.: auf dem Holzweg sein, im Irrtum sein, ↑ schiefliegen (ugs.), sich ↑ täuschen, sich ↑ verrechnen (ugs.), sich ↑ versehen, sich ↑ vertun (ugs.).
b) jmdn. falsch einschätzen:
ich glaubte, er sei ehrlicher als seine Schwester, aber ich habe mich [in ihm] geirrt.
Syn.: sich ↑ täuschen.
2. <itr.; ist ohne Ziel, rastlos umherwandern:
er ist die ganze Nacht durch die Stadt geirrt; sie war damals von Ort zu Ort geirrt, um ihren Sohn wiederzufinden.
Zus.: herumirren.
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ịr|ren 〈V.〉
1. ohne Kenntnis der Richtung umherlaufen, -fahren
2. vom rechten Weg abkommen, auf dem falschen Weg
● ich bin durch den Wald, von einem Ort zum andern geirrt
II 〈V. intr.; hat; fig.〉 falscher Meinung sein, von der rechten Überzeugung abkommen ● du irrst, wenn du das glaubst; es irrt der Mensch, solang er strebt (Goethe, Faust); Irren ist menschlich 〈Sprichw.〉
III 〈V. refl.; hat〉 sich \irren sich täuschen ● ich kann mich auch \irren ich weiß es nicht genau; du musst dich \irren das kann nicht stimmen; wenn ich mich nicht irre, so kennen wir uns bereits; ich habe mich gründlich in ihm geirrt ihn falsch beurteilt; sich im Datum, in der Zeit \irren; ich habe mich in der Hausnummer, Telefonnummer geirrt; sich in der Person \irren jmdn. verkennen
[→ irre]
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a) etw. fälschlich für wahr od. richtig halten, eine falsche Meinung von jmdm., etw. haben:
er hat sich [in diesem Punkt] gründlich geirrt;
du irrst dich [gewaltig], wenn du das denkst;
<auch ohne »sich«:> hier irrt die Verfasserin;
in einem Punkte allerdings irrt der Bericht (stimmt er nicht);
sie ist die neue Chefin, wenn ich nicht irre;
R es irrt der Mensch, solang er strebt;
Irren, (auch:) i. ist menschlich;
b) eine Person od. Sache fälschlicherweise für die gesuchte, gemeinte halten, sie mit einer andern verwechseln:
sich im Datum, in der Hausnummer i.;
sich in der Person, in jmds. Motiven i.;
ich habe mich in dir leider geirrt (getäuscht);
c) sich um etw. verrechnen:
die Verkäuferin hat sich um 50 Cent geirrt;
er hat sich in seinen Angaben um einen Tag geirrt.
2. <ist>
a) rastlos umherziehen:
[ziellos] durch die Lande, die Gegend, die Straßen i.;
von Ort zu Ort i.;
b) (bes. von den Augen) sich suchend, tastend, ziellos hin u. her bewegen:
seine Augen, sein Blick irrte über den Platz.
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ịr|ren <sw. V.> [mhd. irren, ahd. irrōn, zu ↑irre]: 1. <i. + sich; hat> a) etw. fälschlich für wahr od. richtig halten, eine falsche Meinung von jmdm., etw. haben: ich habe mich [in diesem Punkt] gründlich geirrt; du irrst dich [gewaltig], wenn du das denkst; Wieder hatte er sich gründlich geirrt: Heinrichs Position im öffentlichen Leben der Weimarer Republik blieb, alles in allem, unangefochten (Reich-Ranicki, Th. Mann 175); <auch ohne „sich“:> hier irrt der Verfasser; in einem Punkte allerdings irrt der Bericht (stimmt er nicht); er ist der neue Chef, wenn ich nicht irre; Wer immer noch glaubt, die im Laufe eines Arbeitslebens eingezahlten Rentenbeiträge würden angespart und stünden mit Erreichen des Rentenalters zur Verfügung, der irrt (Woche 14. 11. 97, 13); Leid durch Verlust all dessen, woran man irrend geglaubt und wofür man gearbeitet hatte (v. Weizsäcker, Deutschland 17); R es irrt der Mensch, solang er strebt (Goethe, Faust I, Vers 317); Irren, (auch:) i. ist menschlich; b) eine Person od. Sache fälschlicherweise für die gesuchte, gemeinte halten, sie mit einer andern verwechseln: sich im Datum, in der Hausnummer i.; sich in der Person, in jmds. Motiven i.; ich habe mich anscheinend in dir geirrt (getäuscht); Sie irrte sich aber über das Tempo der Weltveränderung (Fest, Im Gegenlicht 316); c) sich um etw. verrechnen: die Verkäuferin hat sich um 50 Pfennig geirrt; er hat sich in seinen Angaben um einen Tag geirrt. 2. <ist> a) rastlos umherziehen: [ziellos] durch die Lande, die Gegend, die Straßen i.; von Ort zu Ort i.; Ü Soll ich als Witwe durchs Leben i. ...? (Th. Mann, Tod u. a. Erzählungen 133); Oft irrt dann der Patient von Arzt zu Arzt (Blick auf Hoechst 7, 1984, 7); b) (bes. von den Augen) sich suchend, tastend, ziellos hin u. her bewegen: seine Augen irrten unruhig [flackernd] durch den Saal, nach oben, über den Boden; Manche (= Schüsse) irrten als wilde Querschläger durch den Hof (Simmel, Stoff 617); seine Hand irrte nach der Patronentasche (Hauptmann, Thiel 28); ziellos irrende Blicke. 3. (veraltet) unsicher machen; verwirren <hat>: Gott irre unseren armen Verstand in Künsten, die dem Gang der Natur widersprechen (Buber, Gog 87). ∙ 4. <hat> a) unsicher machen, verwirren: Lasst nur, mich irrt's nicht, wenn noch so viel um mich herumkrabbeln (Goethe, Götz II); b) (jmdn.) täuschen, irreführen: Wenn ich den König irrte? Wenn es mir gelänge, selbst der Schuldige zu scheinen (Schiller, Don Carlos V, 3).
Universal-Lexikon. 2012.