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Hirntod
Hịrn|tod 〈m. 1; unz.; Med.〉 Ausfall der Gehirnfunktionen, organischer Tod des Gehirns

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Hịrn|tod, der (Med.):
endgültiges u. vollständiges Erloschensein der lebensnotwendigen Gehirnfunktionen nach schweren Gehirnschädigungen.

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Hirntod,
 
endgültiges Erloschensein der Gesamtfunktion von Großhirn, Kleinhirn und Hirnstamm nach schweren Gehirnschädigungen. Es werden primäre Hirnschädigungen (z. B. nach schweren Schädelhirntraumen) von sekundären Hirnschädigungen (z. B. nach länger anhaltendem Ausfall der Herzfunktion) unterschieden. Beim Hirntod ist die Atmung ausgefallen. Unter maschineller Beatmung kann die Herz-Kreislauf-Funktion jedoch häufig über einen längeren Zeitraum aufrecht erhalten werden. Hirntodzeichen sind tiefes Koma, Hirnstammreflexlosigkeit (z. B. Lichtstarre der Pupillen) und Atemstillstand. Die endgültige Diagnose wird nach mindestens 12-stündiger Beobachtungszeit oder mittels apparativer Verfahren (z. B. Nulllinie im Elektroenzephalogramm, Ausfall evozierter elektrischer Hirnpotenziale, ultraschalldiagnostisch nachgewiesener Hirndurchblutungsstillstand) gestellt. Die frühzeitige Hirntodfeststellung ist von großer Bedeutung für die Entnahme von Organen zu Transplantationszwecken.

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Hịrn|tod, der (Med.): endgültiges u. vollständiges Erloschensein der lebensnotwendigen Gehirnfunktionen nach schweren Gehirnschädigungen.

Universal-Lexikon. 2012.