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Gipsverband
Gịps|ver|band 〈m. 1ustarrer Verband aus Gipsbinden zur Ruhigstellung eines kranken Gliedes

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Gịps|ver|band, der (Med.):
aus Gipsbinden [u. einer Schiene o. Ä.] hergestellter, fester, dauerhafter Verband zur möglichst vollständigen Ruhigstellung von Körperpartien, Gliedmaßen, bes. Gelenken:
jmdm. einen G. anlegen, den G. abnehmen.

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Gipsverband,
 
aus Gipsbinden hergestellter fester Verband zur allgemeinen Ruhigstellung oder Festlegung (Retention) von Gliedmaßen oder Gelenken in der therapeutisch erforderlichen Stellung. Der Gipsverband wurde 1851 von dem holländischen Arzt Antonius Mathijsen (* 1805, ✝ 1878) eingeführt. Verwendet werden Mullbinden, an die der Gips mittels wasserlöslichen Klebers staubfrei gebunden ist. Nach kurzem Eintauchen in lauwarmes Wasser sind sie verwendungsfähig und erhärten in einigen Minuten (endgültige Festigkeit nach 1-3 Tagen). Gepolsterte Gipsverbände schließen eine Zellstoff-, Watte- oder Schaumstoffunterlage ein und werden nach Operationen und bei Lähmungen verwendet. Gipsverbände dienen v. a. der Versorgung eingerichteter Knochenbrüche, an den unteren Gliedmaßen als belastbarer Gehgips (Gehverband), bei größeren Verletzungen als so genannter Brückengips, der an den Wundstellen unterbrochen und mit Schienen überbrückt wird, an der Wirbelsäule auch als Gipskorsett, im Halsbereich als Gipskrawatte; sie werden außerdem bei entzündlichen Knochen- und Gelenkerkrankungen, nach knochenchirurgischen Operationen und zur Korrektur von Fehlstellungen (z. B. der Wirbelsäule im Gipsbett) sowie bei großflächigen Verbrennungen oder Transplantationen eingesetzt. Entscheidend ist die anschließende regelmäßige Kontrolle der Durchblutung des betreffenden Körperteils zur Vermeidung druckbedingter Gewebeschäden (Nekrosen, Nervenschädigungen).
 
Anstelle des Gipsverbands werden inzwischen auch Kunststoffverbände aus thermoplastischem Polyestermaterial und Hartschaumverbände aus Polyurethan verwendet, die sich durch geringes Gewicht, gute Durchlässigkeit für Röntgenstrahlen, hohe Festigkeit, Wasserunempfindlichkeit und schnelle Belastbarkeit auszeichnen.
 

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Gịps|ver|band, der: aus Gipsbinden [u. einer Schiene o. Ä.] hergestellter, fester, dauerhafter Verband zur möglichst vollständigen Ruhigstellung von Körperpartien, Gliedmaßen, bes. Gelenken: jmdm. einen G. anlegen, den G. abnehmen; sie setzte sich auf Stanislaus' Bettrand und schlitzte seinen G. auf (Strittmatter, Wundertäter 216).

Universal-Lexikon. 2012.