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Gesinde
Ge|sịn|de 〈n. 13; unz.; früherKnechte u. Mägde des Bauern; Sy Gedinge (2) [<ahd. gisindi „Reisegefolge, Kriegsgefolgschaft“, Kollektivbildung zu ahd. gisind(o) „Gefolgsmann“; zu ahd. sind „Weg, Richtung“ <germ. *sinda- „Weg“; zu idg. *sent- „eine Richtung nehmen“; verwandt mit senden, Sinn;Gesindel]

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Ge|sịn|de, das; -s, - [mhd. gesinde, ahd. gisindi] (veraltet):
Gesamtheit der Knechte u. Mägde.

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Gesinde
 
[althochdeutsch »Dienerschaft«] das, früher Bezeichnung für persönlich abhängige, ledige Arbeitskräfte, die (als Mägde, Knechte) in Hausgemeinschaft mit der (bäuerlichen) Familie lebten und arbeiteten (in den ostelbischen Gebieten auch bei Guts- und Grundherrn). Die Rechtsverhältnisse des Gesindes (u. a. Gesindedienstpflicht) waren in den Städten seit dem 14. Jahrhundert, auf dem Land seit Mitte des 17. Jahrhunderts in Gesindeordnungen geregelt (u. a. Preußen, 8. 11. 1810); im Deutschen Reich wurden sie am 12. 12. 1918 aufgehoben (in Österreich und in der Schweiz 1926). - Als Deputatgesinde wurden verheiratete Arbeitskräfte mit eigenem Haushalt bezeichnet, die zum großen Teil durch Naturalien sowie Überlassung von Deputatland und -wohnung entlohnt wurden.

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Ge|sịn|de, das; -s, - [mhd. gesinde, ahd. gisindi, Kollektivbildung zu mhd. gesinde, ahd gisind(o) = Gefolgsmann; Weggefährte; Diener, Hausgenosse, zu: mhd. sint, ahd. sind = Weg, Gang, Reise; Unternehmung, zu ↑Sinn] (veraltet): Gesamtheit der Knechte u. Mägde.

Universal-Lexikon. 2012.