Ge|ne|ral|ka|pi|tän 〈m. 1; histor. Bez. für〉 Oberbefehlshaber, z. B. in der Republik Venedig
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Generalkapitän,
militärischer Oberbefehlshaber, auch militärischer Rang. In Spanien diente das Amt des Generalkapitäns seit dem 16. Jahrhundert zur Sicherung exponierter Gebiete in Amerika und zur militärischen Kontrolle des Mutterlandes. Heute bezeichnet Generalkapitän in Spanien den kommandierenden General eines Militärbezirks. Als militärischer Oberbefehlshaber im Krieg gab es den Generalkapitän in der Republik Venedig, in Portugal auch mit besonderen Vollmachten. Als Dienstrang stand der Generalkapitän im Frankreich des 17. Jahrhunderts unter dem Marschall. Als Generalkapitän wurden auch Statthalter bezeichnet, z. B. während des 15. Jahrhunderts in den burgundischen Niederlanden.
Universal-Lexikon. 2012.