Ge|frier|punkts|er|nied|ri|gung 〈f. 20; unz.〉 Herabsetzung des Gefrierpunktes einer Flüssigkeit, indem in ihr ein Stoff, z. B. Salz, gelöst wird
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Ge|frier|punkts|er|nied|ri|gung; Syn.: Schmelzpunktserniedrigung: die Erniedrigung der Erstarrungstemp. einer Fl. (Lsgm.) durch einen gelösten Stoff (↑ Raoult-Gesetz). Die von der Art des Lsgm. (↑ Kryoskopie) abhängige G. ist der Konz. des Gelösten proportional, von dessen Struktur jedoch unabhängig. Die G. wird technisch zur Herst. von Kältemischungen u. Gefrierschutzmitteln u. bei der Anwendung von ↑ Auftausalzen genutzt.
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Gefrierpunkts|erniedrigung,
die Erniedrigung des Gefrierpunkts (tg beziehungsweise Tg) eines Lösungsmittels durch in ihm gelöste Stoffe. Nach dem raoultschen Gesetz (Dampfdruckerniedrigung) ist die Gefrierpunktserniedrigung - unabhängig von der Art des gelösten Stoffes - der molaren Konzentration des gelösten Stoffes proportional. Benutzt man zu ihrer Angabe die Molalität, so gilt, wenn m Gramm eines Stoffes mit der molaren Masse (relativen Molekülmasse) M in b Gramm Lösungsmittel gelöst sind: Δtg = Eg · m / (M · b).
Den bei nicht dissoziierenden Stoffen nur vom Lösungsmittel abhängigen Proportionalitätsfaktor Eg bezeichnet man als molare oder molale Gefrierpunktserniedrigung oder als kryoskopische Konstante. Da die Gefrierpunktserniedrigung der Molmasse umgekehrt proportional ist, lässt sie sich zu ihrer Bestimmung heranziehen. - Die Gefrierpunktserniedrigung findet z. B. praktische Verwendung zur Vermeidung von Eisbildung auf Straßen durch Streuen von Viehsalz oder bei der Herstellung von Kältemischungen und Gefrierschutzmitteln.
Universal-Lexikon. 2012.